Wir prüfen
schnell & zuverlässig ...
... Ihre elektrischen
Anlagen & Einrichtungen ...
... mit moderner und
hochwertiger Prüftechnik
Regelmäßige Prüfungen
verringern die Gefahren
durch elektrische Anlagen
Der E-CHECK
schafft mehr Sicherheit
Was bringen Prüfungen?
Wer die Prüfungen seiner Anlagen regelmäßig und fristgerecht durchführen lässt, minimiert nicht nur die Risiken für Menschen und Anlagen. Auch lassen sich so hohe Folgekosten durch Schäden, Defekte und Produktionsausfälle vermeiden.
Sofern die Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln gesetzlich vorgeschrieben ist, kann deren fachmännische Durchführung vor Strafmaßnahmen der Behörden schützen und Schadensersatzansprüche von Versicherern abwenden.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert von Arbeitgebern die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, mit dessen Hilfe mögliche Gefahren analysiert werden, die bei der Benutzung eines Arbeitsmittels entstehen können.
Auf Grundlage einer solchen Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber dann angemessene Schutzmaßnahmen durchführen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Durchführung in der Praxis liegt in dessen Verantwortungsbereich.
Bei der Erstellung sowie der Umsetzung Ihrer Gefährdungsbeurteilung für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nach der Beurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen führen unsere qualifizierten Mitarbeiter regelmäßig die einzelnen Prüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse für Sie.
BGV A3
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 ist für alle Unternehmen zwingend. Anhand einer anerkannten normgerechten Prüfung muss jedes Unternehmen für alle bei ihm eingesetzten elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen.
Unter "Prüfungen" schreibt die BGV A3 in § 5 folgendes vor: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden".
Die Prüffristen bei Wiederholungsprüfungen werden durch die BGV A3 ebenfalls festgelegt. Diese Fristen variieren je nach Art, Größe und Ortsveränderlichkeit des elektrischen Betriebsmittels von 3 Monaten bis zu mehreren Jahren.
Prüfungen nach BGV A3 führen wir schnell und zuverlässig durch und dokumentieren die Ergebnisse für Sie.
Aufgrund der jahrelangen Tätigkeit im Bereich der Prüfungen sowie der permanenten Weiterbildung besitzen unsere Mitarbeiter die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln.
Ein Unterlassen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen stellt einerseits eine Ordnungswidrigkeit dar. Andererseits kann es sich negativ auf den Versicherungsschutz des Unternehmens auswirken.
Die Vorschrift BGV A3 wird mittelfristig durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abgelöst werden.
E-Check
Ergänzend zur Betriebssicherheitsverordnung und zu BGV A3 bieten wir als anerkannter Innungsfachbetrieb den E-CHECK für Gewerbe, Büros und private Haushalte an.
Er beinhaltet neben der Prüfung von Anlagen und Geräten auf Wunsch auch weiterführende Beratungen hinsichtlich Energieeffizienz und Sicherheit.
