Ex-geschützte Leuchten
in einer Lackiererei
Ex-geschützte Leuchten
im galvanischen Betrieb
Ex-geschützte Leuchte im
staubbelasteten Bereich
Hohe Anforderungen an die Technik
Die Gefährdungssituation in Bereichen, in denen explosive Stoffe und Gase verarbeitet oder gelagert werden, unterscheidet sich stark von der in normal genutzten Räumen. Aus diesem Grund unterliegen elektrische Anlagen und Beleuchtungssysteme hier strengen Richtlinien und Verordnungen.
Bei einer Explosion reagieren zumeist brennbare Gase, Nebel, Dämpfe oder Stäube mit dem Sauerstoff, der in der Umgebungsluft enthalten ist. Eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht zumeist in:
- » Chemischen Fabriken, Lackfabriken und Lackierereien
- » Raffinerien und Tankanlagen
- » Reinigungsanlagen
- » Lagern für Mahlprodukte und Mühlen
- » Verladeanlagen für brennbare Produkte
In diesen Bereichen dürfen daher nur sog. EX-Leuchten eingesetzt werden, die keine Zündquelle für die explosionsfähige Atmosphäre darstellen.
Zudem muß die Beleuchtungsanlage der enormen Erhöhung von Luftdruck und Temparatur, die häufig bei einer Explosion entsteht, bis zu einem gewissen Grad wiederstehen können.
Wir geben Ihnen Sicherheit
Gerade im sensiblen Bereich der Beleuchtung von Anlagen mit erhöhter Explosionsgefahr sollten Sie auf unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung setzen.
Bei der Installation eines Beleuchtungssystems wird zunächst festgelegt, welche spezifische Gefahrensituation in Ihren Räumen besteht. Im Anschluß erarbeiten wir einen detailierten Plan, in dem wir alle notwendigen Komponenten für die Beleuchtung in Art und Anzahl festlegen.
Selbstverständlich arbeiten wir mit Bauplanern, Architekten und Handwerkern anderer Gewerke eng zusammen. Für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns.
